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   LAG Sachsen, 31.07.2014 - 8 Sa 137/14   

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https://dejure.org/2014,31135
LAG Sachsen, 31.07.2014 - 8 Sa 137/14 (https://dejure.org/2014,31135)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 31.07.2014 - 8 Sa 137/14 (https://dejure.org/2014,31135)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 8 Sa 137/14 (https://dejure.org/2014,31135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § ... 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 4 Abs. 4 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 13.3 MTV, § 10 MTV, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 611 BGB, § 12 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 13.2 MTV, § 21 TVöD, § 4 a Entgeltfortzahlungsgesetz, § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 13.1 MTV, § 4 MTV, § 4.5 Buchst. d MTV, § 4 Abs. 1 a Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 138 ZPO, § 307 BGB, §§ 288 Abs. 1, 291 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 253 ZPO, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragliche Abweichung vom Lohnausfallprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unklarer Tarifregelung zur Berücksichtigung übertariflicher Zuschläge

  • rechtsportal.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unklarer Tarifregelung zur Berücksichtigung übertariflicher Zuschläge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2675
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 247/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.07.2014 - 8 Sa 137/14
    Die Abgrenzung richtet sich aber, wie dargestellt, nicht danach, was vertraglich vereinbart oder aufgrund eines Tarifvertrages anzunehmen ist (vgl. das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2001, Az. 5 AZR 247/00; entnommen der Datenbank JURIS).

    Leistet nämlich der Arbeitnehmer ständig eine bestimmte Arbeitszeit, die mit der betriebsüblichen oder tariflichen Arbeitszeit nicht übereinstimmt, kann von Überstunden nicht gesprochen werden (BAG, Urteil vom 21.11.2001, aaO.).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.07.2014 - 8 Sa 137/14
    Für den im Ergebnis vergleichbaren Fall des Widerrufs übertariflicher Leistungen hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12.01.2005 (NZA 2005, S. 465 ; zitiert nach Preis, Erfurter Kommentar, aaO., § 305 -310 BGB Rn. 60) ausgeführt, dass dem Transparenzgebot nur Genüge getan ist, wenn die Klausel möglichst konkret die Voraussetzungen festlegt, unter denen ein einseitiges Bestimmungsrecht (hier: Kürzungsrecht) entsteht und unter denen es auszuüben ist.
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.07.2014 - 8 Sa 137/14
    Laufendes Arbeitsentgelt fällt aber unter § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz und ist damit im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2001, NZA 2002, S. 387 f; BAG, Urteil vom 25.07.2001, AP EntgeltFG § 4 a Nr. 1; zitiert nach JURIS).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 53/09

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Abweichung

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.07.2014 - 8 Sa 137/14
    aa) In seiner Entscheidung vom 20.01.2010 hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass es einer klaren Regelung bedarf, wenn durch Tarifvertrag eine von § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende Bemessungsgrundlage des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden soll (Az. 5 AZR 53/09, NZA 2010, S. 455 ff; zitiert nach JURIS).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.07.2014 - 8 Sa 137/14
    Sowohl die Beklagte als auch das Arbeitsgericht übersehen nämlich, dass der Kläger hier eine übertarifliche Zulage geltend macht, zu deren Behandlung im Falle krankheitsbedingter Entgeltfortzahlung sich der Tarifvertrag mit keinem Wort verhält, da dort nur die tariflichen Zuschläge geregelt sind (obwohl eine Regelung der Behandlung von übertariflichen Zuschlägen durchaus möglich gewesen wäre; vgl. insoweit die mögliche Einbeziehung übertariflicher Zuschläge in tarifliche Ausschlussfristen bei Formulierung "sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", dazu die Entscheidung des BAG vom 17. November 2009, Az. 9 AZR 745/08; entnommen der Datenbank JURIS).
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